Warum muss ich denn noch Vollmachten erteilen – ich hab doch meine Kinder eingetragen….?

Ingrid Alsleben   10. April 2017   Kommentare deaktiviert für Warum muss ich denn noch Vollmachten erteilen – ich hab doch meine Kinder eingetragen….?

Eine – oder noch besser mehrere – Vorsorgevollmachten zu erteilen ist wichtig; das wissen inzwischen die allermeisten von uns. Aber manche nehmen irrtümlich an, dass sie das bereits getan haben und irgendwann kommt dann das böse Erwachen. Das sieht z.B. so aus:

Frau M. kommt zu mir in die Kanzlei. Ihr erwachsener Sohn liegt im künstlichen Koma, er hat keine Vorsorgevollmacht erteilt (…das braucht man doch erst, wenn man richtig alt ist….)und nun wird für ihn ein Betreuer bestellt. Dadurch ist Frau M. klargeworden, wie wichtig es ist, rechtzeitig selber zu handeln. Sie hat eine Patientenverfügung und meint, auch Vorsorgevollmachten erteilt zu haben, aber zur Sicherheit soll ich mal einen Blick drauf werfen. Ganz erstaunt ist sie deshalb, als ich sie frage, wo denn ihre Vorsorgevollmachten sind; sie weist auf die Patientenverfügung und sagt „da habe ich doch meine Kinder eingetragen“. In der Tat sind dort unter dem Punkt „Ich habe folgende Vorsorgevollmachten erteilt“ ihre beiden Kinder mit Namen und Adressen aufgeführt. Aber das reicht nicht! Das ist nur ein Hinweis und nicht die Vollmacht selbst. Eine Vollmacht braucht einen ganz bestimmten Inhalt, damit man mit ihr in medizinischen Angelegenheiten vertreten kann; da müssen bestimmte Paragraphen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch im Wortlaut oder sinngemäß zitiert werden. Das klingt dann zwar sehr kompliziert und ist eine Menge Text, aber es geht eben nur so. Der kleine Hinweis in der Patientenverfügung kann niemals diesen gesetzlich vorgeschriebenen Text einer Vollmacht ersetzen. Sie muss also noch jedem ihrer Kinder eine gesonderte Vorsorgevollmacht erteilen.

Ähnlich verhielt es sich bei Ehepaar P.. Die beiden hatten sich gegenseitig völlig korrekte Vorsorgevollmachten ausgestellt. Ganz am Schluss der Vollmachten hatten sie unter dem Punkt „Sonstige Bemerkungen“ geschrieben „und außerdem sollen uns auch noch unsere beiden Kinder vertreten“. Auch hier meine Frage, wo diese den Kindern erteilten Vollmachten seien und wieder der Hinweis „Ich habe doch am Ende der Vollmacht für meinen Mann meine Kinder als weitere Bevollmächtigte aufgeschrieben“. Auch das reicht so nicht! Jeder, dem wir eine Vorsorgevollmacht ausstellen wollen, braucht ein eigenes Vollmachtformular!

Ingrid Alsleben, Rechtsanwältin in Gifhorn